Heft 13 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 13, Erscheinungstermin: 05. Juli 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Endres, Daniela / Ismer, Roland, Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen, UR 2011, 481-485
    Im vergangenen Jahr hat der BFH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegen kann, wenn der Veräußerer wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehält und sie dem Erwerber im Rahmen eines Pachtvertrags überlässt. Der folgende Beitrag plädiert dafür, bei der Bestimmung des Merkmals “im Ganzen” im Zweifel auf den Erwerber und nicht auf den Veräußerer abzustellen.
  • Viegener, Johannes, Umsatzsteuerkonsolidierung in Frankreich, UR 2011, 486-488
    Ab 2012 können französische Konzerne für eine konsolidierte Umsatzbesteuerung optieren. Diese von Art. 11 MwStSystRL abweichende Regelung erlaubt es den in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften, die Zahllast oder den Vorsteuerüberschuss auf die Muttergesellschaft zu verlagern, ohne ihre Position als steuerpflichtiger Unternehmer aufzugeben. Die Umsätze im Konzern bleiben also weiter steuerbar. Die Option kann sich auf alle Gesellschaften beziehen, an denen eine unmittelbare oder mittelbare mehrheitliche Beteiligung besteht. Die umsatzsteuerliche Konsolidierung wurde der ertragsteuerlichen Konsolidierung nachgebildet, die in Frankreich seit 1988 existiert. Sie dürfte sich wegen ihrer Auswirkung auf die Liquidität im Konzern kurzfristig durchsetzen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Englisch, Joachim, Rückwirkende Korrektur fehlerhafter Rechnungsangaben, UR 2011, 488-495
    In der unternehmerischen Praxis nimmt im Bereich Umsatzsteuer das Thema “Compliance” einen hohen Stellenwert ein. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung des EuGH diesbezüglich die Notwendigkeit verhältnismäßiger Anforderungen an den Steuerpflichtigen betont. In die Serie einschlägiger Urteile reiht sich u.a. die Entscheidung Pannon Gép ein. Sie hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob und ggf. inwieweit einer Rechnungsberichtigung wegen unzutreffender Angaben für die Zwecke des Vorsteuerabzugs Rückwirkung beizumessen ist. Der Beitrag skizziert zunächst die maßgebliche Rechtslage und würdigt diese sodann im Lichte der vorerwähnten Entscheidung wie auch der einschlägigen unionsrechtlichen Grundsätze. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Besteuerungspraxis einer Versagung der Rückwirkung nicht im Einklang mit dem mehrwertsteuerrechtlichen Neutralitätsprinzip und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht, ohne dass dies schon unmittelbar aus dem Urteil Pannon Gép hergeleitet werden könnte.

Rechtsprechung

  • BFH v. 10.11.2010 - V R 27/09, Leistungsort für Kontroll- und Überwachungsleistungen im internationalen Warenverkehr – Steuerbefreiung der Umsätze einer zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft, UR 2011, 495-497
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 63/09, Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen, UR 2011, 497-500
  • BFH v. 5.5.2011 - V R 51/10, Vorlage an den EuGH zur Steuerfreiheit von Beratungsleistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft – Auslegung der “Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften”, UR 2011, 500-505
  • FG Berlin-Brandenburg v. 22.2.2011 - 5 V 5004/11, Kein rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung wegen unrichtiger Bezeichnung der Rechtsform des Leistungsempfängers, UR 2011, 505-507
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-107/10, Unionsrechtswidrige rückwirkende nationale Verlängerung der Frist für die Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses bei gleichzeitigem Verlust des Anspruchs auf Verzugszinsen, UR 2011, 507-513
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 43/09, Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang eines Landwirts von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung – gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Verwaltung, UR 2011, 514-516

Verwaltungsentscheidungen

  • Überlassung von Fahrzeugen zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter, UR 2011, 517
  • Überlassung eines Fahrzeugs an freie Mitarbeiter, UR 2011, 517
  • Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers zur Anwendung der Leistungsortregelung beim Einwegpfand-Clearing, UR 2011, 518
  • Steuerbefreiung bei Veräußerung eines Grundstücks und dessen Bebauung oder Sanierung durch denselben Unternehmer, UR 2011, 518-520
  • Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei Grundstücksvermietungen, UR 2011, 520-521
  • Zuwendungen zur Förderung der Agrarwirtschaft, UR 2011, 522
  • Bemessungsgrundlage beim Forderungsverkauf – BFH, Urt. v. 6.5.2010 – V R 15/09, UR 2010, 741, UR 2011, 522
  • Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen – EuGH, Urt. v. 15.7.2010 – Rs. C-368/09 – Pannon Gép Centrum kft., UR 2010, 693 m. Anm. Nieskens und Sterzinger, UR 2011, 522-523
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Mai 2011, UR 2011, 523-524

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2011, 524

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.06.2011 10:36