Heft 20 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 20, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Maunz, Stefan / Wobst, Felix, Branchenlösung heute und morgen, – Unionsrechtswidrigkeit von § 45h TKG –, UR 2013, 773-779
    Gerade bei der Vermarktung von Online-Inhalten spielen alternative Bezahlmethoden eine wesentliche Rolle. Digitale Inhalte wie etwa Filme, Bilder, Klingeltöne oder andere virtuelle Güter (z.B. bei Online-Spielen) werden den Nutzern (Endkunden) durch die Inhalteanbieter zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung erfolgt aber häufig nicht direkt z.B. per Überweisung oder Kreditkartenzahlung, sondern über die Telefonrechnung (sog. “Mobile Payment“). Da die kostenpflichtig angebotenen Online-Inhalte sehr stark zunehmen, rückt die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehung zunehmend in den Fokus nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch der Gerichte und des Gesetzgebers. Der Beitrag setzt sich mit den jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich auseinander. Dabei soll kritisch hinterfragt werden, ob die sog. Branchenlösung unionsrechtskonform ist. Grenzüberschreitende Fälle sollen nicht Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung sein.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Holota, Kathi / Robisch, Martin, Umsatzsteuerrechtliche Aufteilung des Entgelts bei der Lieferung von Sparmenüs, – Gedanken zur BFH-Entscheidung vom 3.4.2013 – V B 125/12 –, UR 2013, 779-784
    Außer-Haus-Verkäufe von Standardspeisen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Werden in sog. Sparmenüs neben den Speisen auch nicht ermäßigt besteuerte Komponenten abgegeben, stellt sich die Frage nach einer zutreffenden Aufteilung des Entgelts, das von den Kunden als einheitlicher Betrag für das Sparmenü entrichtet wird. In der zitierten Entscheidung, die in einem Verfahren zum einstweiligenRechtsschutz erging, hat der BFH hierzu einschlägige Ausführungen gemacht und sich im zugrunde liegenden Fall dafür ausgesprochen, an die Einzelverkaufspreise der Komponenten anzuknüpfen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb diese Ausführungen nicht verallgemeinert werden können und welche Aspekte für eine umsatzsteuerrechtlich sachgerechte Aufteilung des Entgelts auf ermäßigt und regelbesteuerte Komponenten zu berücksichtigen sind. Schließlich werden Empfehlungen abgeleitet, wie die betroffenen Unternehmen nach Ansicht der Verfasser ihre gewählte Aufteilung im Hinblick auf eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung bestmöglich absichern sollten.

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.8.2013 - V R 18/13, Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, UR 2013, 785-790
  • FG Sachsen v. 7.3.2013 - 6 K 1450/10, Umsatzbesteuerung von auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistungen, UR 2013, 791-793

Verwaltungsentscheidungen

  • Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer, UR 2013, 794-796
  • Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen; Änderungen der §§ 17a und 74a UStDV durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, UR 2013, 796-814
  • Steuerbefreiung für Umsätze für die Luftfahrt, UR 2013, 814
  • Steuersatz für Umsätze bei audio-visuellen Führungssystemen, UR 2013, 814-815
  • Vordruckmuster für den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UR 2013, 815-816

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.10.2013 13:10