Heft 17 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 17, Erscheinungstermin: 05. September 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Kemper, Martin, Ordnungswidrigkeitstatbestände des Umsatzsteuergesetzes, – Kritische Würdigung der Bußgeldtatbestände des Umsatzsteuergesetzes –, UR 2014, 673-680
    Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält insgesamt acht Ordnungswidrigkeitstatbestände, denen in der Praxis bei der Anwendung des Umsatzsteuergesetzes zumeist nur wenig Beachtung geschenkt wird; vielen Unternehmern, aber auch Finanzbeamten und Steuerberatern dürften die Regelungen nicht einmal durchweg bekannt sein. Der Beitrag untersucht die einzelnen Tatbestände kritisch und wirft insbesondere einen Blick auf die wenigen vorhandenen statistischen Zahlen, die zu einem doch überraschenden Ergebnis führen. In Anbetracht der inhaltlichen Reichweite einzelner Tatbestände und der Vielzahl der theoretisch davon betroffenen Umsätze kommen sie nur sehr selten zur Anwendung. Das lässt nur den Schluss auf einen äußerst maßvollen Gesetzesvollzug zu, der allerdings so nicht von Dauer sein muss. Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des Umsatzsteuergesetzes beinhalten insoweit ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Ammann, Gunter, Pfandgeld bleibt Entgelt – aber wofür?, UR 2014, 681-689
    Nach dem Willen der Steuerverwaltung soll in der Praxis von einem gewohnten umsatzsteuerlichen Brauch Abschied genommen werden. Bisher war Pfandgeld Entgelt für die Lieferung der Umschließung mit dem umschlossenen Gegenstand; bei der Rücknahme der Behälter war das Entgelt für diese Lieferung als gemindert anzusehen. Eine neue Regelung der Verwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Transportbehältnissen gegen Pfand (BMF, Schr. v. 5.11.2013 – IV D 2 - S 7200/ 07/10022:001 – DOK 2013/0961371, BStBl. I 2013, 1386 = UR 2013, 926) fordert nunmehr eine Trennung der Behälter in Warenumschließungen einerseits und Transporthilfsmittel andererseits. Für die Umschließungen gilt die bisherige Übung weiter; die Hilfsmittel gelten als eigenständiger Liefergegenstand, bei deren Rücknahme nicht die ursprüngliche Lieferung berührt, sondern eine neue (zweite, “Rück“-) Lieferung bewirkt wird. Diese Regelung konserviert für die Praxis die gewohnten Probleme, kann aber zusätzliche Schwierigkeiten bringen, wenn die eine von der anderen Behälterart nicht sauber getrennt werden kann. Der Beitrag geht auf beide Regelungen und die mit diesen einhergehenden alten und neuen umsatzsteuerrechtlichen Komplikationen insbesondere im Warenverkehr mit Endverbrauchern ein und enthält einen Vorschlag zur umsatzsteuerrechtlich einheitlichen Behandlung.

Verwaltungsentscheidungen

  • Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2014, UR 2014, 689-693

Rechtsprechung

  • BFH v. 13.11.2013 - XI R 24/11, Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung im Rahmen eines “Public-Private-Partnership-Projekts“ – Abgrenzung zwischen einer einheitlichen Leistung und mehreren getrennt zu beurteilenden Leistungen – Werklieferung und Finanzierungsleistung, UR 2014, 693-697
  • BFH v. 24.4.2014 - V R 27/13, Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit, UR 2014, 698-700
  • BFH v. 5.6.2014 - XI R 44/12, Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger Verpachtung an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer, UR 2014, 700-705
  • EuGH v. 13.3.2014 - Rs. C-107/13, Vorsteuerberichtigung nach Nichtbewirken des steuerpflichtigen Umsatzes, UR 2014, 705-710
  • BFH v. 20.3.2014 - V R 25/11, Von einem Hotelier ausgeführte Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung – Anwendbarkeit der Margenbesteuerung bei der Erbringung von Reiseleistungen, UR 2014, 710-713

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors, UR 2014, 713
  • Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, UR 2014, 713-714
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, UR 2014, 714-716
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2014, UR 2014, 716
  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung, UR 2014, 716

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 01.09.2014 10:14