Heft 8 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 8, Erscheinungstermin: 20. April 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Sterzinger, Christian, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG, UR 2015, 293-301
    Die Regelungen im Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.7.2014 (BGBl. I 2014, 1266) führen hinsichtlich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG im Wesentlichen wieder zu dem Rechtszustand, der bis zum 14.2.2014 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch die Finanzverwaltung vorgegeben war. Danach kommt es wieder darauf an, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Die Gesetzesänderung hat den vom BFH in seiner Entscheidung vom 22.8.2013 zwischenzeitlich für Bauleistungen geforderten Verwendungszusammenhang für nach dem 1.10.2014 ausgeführte Umsätze wieder beseitigt.Wegen der Möglichkeit, sich auch bei vor dem 14.2.2014 ausgeführten Umsätzen auf die Grundsätze der Rechtsprechung berufen zu können, und wegen der damit verbundenen Gefahr von Steuerausfällen in diesen Altfällen hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 27 Abs. 19 UStG die Möglichkeit geschaffen, dass der leistende Unternehmer seinen gegenüber dem Leistungsempfänger bestehenden zivilrechtlichen Nachforderungsanspruch an sein Finanzamt abtreten kann, wenn der Leistungsempfänger sich darauf beruft, kein Steuerschuldner nach § 13b UStG zu sein.Der nachfolgende Beitrag beantwortet im Zusammenhang mit der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG aufgetretene Zweifelsfragen.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Nieskens, Hans, Umsatzsteuerrechtliche Problemstellungen im Fadenkreuz des Verfahrensrechts, UR 2015, 302-305
    Mehrergebnisse im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden zunehmend nicht mehr aus der vermeintlich “richtigen“ Anwendung des Umsatzsteuerrechts gewonnen. Im Vordergrund steht vielmehr verstärkt das Mehrergebnis über die Verzinsung gem. § 233a AO, eine Möglichkeit, die sich aus der Beurteilung (wie) in der Vergangenheit liegender Sachverhalte aus der Rechtskenntnis von heute ergibt. Der nachfolgende Beitrag bewertet drei Szenarien, die verstärkt dem Aufgriff der Verwaltung ausgesetzt sind, und macht sich für eine Eliminierung des § 233a AO für umsatzsteuerliche Sachverhalte stark.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 5.3.2015 - Rs. C-479/13, Vertragsverletzung Frankreichs durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von digitalen und elektronischen Büchern, UR 2015, 305-308
  • EuGH v. 5.3.2015 - Rs. C-502/13, Vertragsverletzung Luxemburgs durch Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von digitalen oder elektronischen Büchern, UR 2015, 308-314
  • BFH v. 21.1.2015 - XI R 13/13, Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken, UR 2015, 314-318
  • BFH v. 10.9.2014 - XI R 33/13, Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für Pensionspferdehaltung von “Freizeitpferden“, UR 2015, 318-323

Verwaltungsentscheidungen

  • Verkäufe auf Handelsplattformen, UR 2015, 323
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets, UR 2015, 323-328

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 13.04.2015 11:58