Heft 12 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 12, Erscheinungstermin: 20. Juni 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Ramme, Christoph, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger und kein Ende, UR 2015, 453-459
    Mit der Neufassung des § 13b Abs. 5 UStG sind die Fragen geklärt, die sich aus der letzten Rechtsprechung des BFH ergeben haben. Das jetzt eingeführte Bescheinigungsverfahren und die Gutglaubenswirkung bei irrtümlicher Steuereinschätzung durch die Parteien bewirken eine erhebliche Absicherung der Steuerpflichtigen im Baubereich. Gleichzeitig ergeben sich neue Fragen. Alte Fragen bleiben, was darauf beruht, dass ein und dieselbe Steuer aus dem Leistungsaustausch zweier Steuerpflichtiger geschuldet wird. Das Dreiecksverhältnis von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger mit dem Finanzamt bewirkt bei grundsätzlicher Unabhängigkeit eine gegenseitige Abhängigkeit der Steuerschuldverhältnisse.

Praxisforum Umsatzsteuerrecht

  • Scheller, Peter / Zaczek, Susanne, Lohnveredelung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, UR 2015, 459-466
    Die Lohnveredelung ist eine Be- oder Verarbeitung von Gegenständen durch einen Verarbeitungsbetrieb gegen Entgelt. Dabei bleibt der Gegenstand Eigentum des Auftraggebers. Sowohl das Umsatzsteuer- wie auch das Zollrecht haben besondere Vorschriften für Lohnveredelungen. Das Zollrecht unterscheidet dabei zwischen aktivem und passivem Veredelungsverkehr. Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Waren in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt, um im Gemeinschaftsgebiet unter zollamtlicher Überwachung be- oder verarbeitet und in der Regel wieder ausgeführt zu werden. Der passive Veredelungsverkehr ist das geographische Gegenstück zum aktiven Veredelungsverkehr. Dabei werden Waren durch Unternehmen aus dem Gemeinschaftsgebiet in das Drittland zum Zweck der Be- oder Verarbeitung verbracht und dort veredelt oder fertiggestellt. Nach Fertigstellung werden die Waren wieder eingeführt. Das Umsatzsteuerrecht kennt dagegen nur die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Die zollrechtliche aktive Veredelung wie auch die Lohnveredelungsregelung des Umsatzsteuerrechts haben ihren Zweck in der Entlastung des verarbeitenden Gewerbes in der Europäischen Union. Die passive Veredelung dient dazu, nur die im Drittland erbrachte Wertschöpfung bei Wiedereinfuhr der Waren abgabenmäßig zu erfassen. Sowohl Zoll- wie Umsatzsteuerrecht erfassen damit nur Be- und Verarbeitungsfälle mit Drittlandsbezug. Innereuropäische Be- und Verarbeitungsfälle werden von den Vorschriften nicht erfasst. Zoll- und umsatzsteuerliche Regelungen unterscheiden sich aber in ihren inhaltlichen Voraussetzungen, in ihren formalen Anforderungen und in der Systematik der Freistellung von Abgaben bzw. Steuern. Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollen im nachfolgenden Beitrag dargestellt werden.

Rechtsprechung

  • BFH v. 29.1.2015 - V R 5/14, Begriff des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer, UR 2015, 466-469
  • EuGH v. 30.4.2015 - Rs. C-97/14, Bestimmung des Dienstleistungsorts im Falle eines Leistungsempfängers mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern in mehreren Mitgliedstaaten und einem Versand oder einer Beförderung eines bearbeiteten beweglichen körperlichen Gegenstands nach Orten außerhalb des Mitgliedstaats der Bearbeitung im Rahmen eines nachfolgenden Umsatzes, UR 2015, 470-474
  • EuGH v. 26.2.2015 - Rs. C-144/13, C-154/13 und C-160/13, Kein gleichzeitiges Gebrauchmachen von einer unionsrechtswidrigen nationalen Steuerbefreiung und vom Vorsteuerabzug – innergemeinschaftlicher Erwerb von Zahnersatz, UR 2015, 474-480
  • BFH v. 19.3.2015 - V R 60/14, Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen, UR 2015, 480-481
  • FG Münster v. 20.1.2015 - 15 K 2845/13 U, Umfang landwirtschaftlicher Dienstleistungen, UR 2015, 482-484

Verwaltungsentscheidungen

  • Beurteilung von Preisvergaben bei von Herstellern oder Lieferanten zur Absatzsteigerung für Händler durchgeführten Verkaufswettbewerben, UR 2015, 484-485
  • Leistungsort bei Kongressen, UR 2015, 485-486
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachlotterien, UR 2015, 486
  • Anwendung der Steuerbefreiung für Heilbehandlungen auf Leistungen der professionellen Zahnreinigung, UR 2015, 486
  • Zuwendungen und Ausgleichszahlungen für Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, UR 2015, 487-488

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2015, 488

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.06.2015 10:54