Heft 18 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 18, Erscheinungstermin: 19. September 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Bosche, Karin, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechnungsempfänger?, UR 2015, 693-701

In der unternehmerischen Praxis kommt der Berichtigung von Rechnungen erhebliche Bedeutung zu. Neben der aktuell kontrovers diskutierten Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung einer Rechnung auf den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zurückwirkt (vgl. hierzu zuletzt FG Nds., Beschl. v. 3.7.2014 – 5 K 40/14, UR 2015, 61 m. Anm. Widmann – zur Vorlage an den EuGH, Rechtssache C-518/14 – Senatex; vgl. auch BFH, Beschl. v. 10.1.2013 – XI B 33/12, UR 2013, 588 m.w.N.), ist derzeit nicht eindeutig geklärt, durch wen eine wirksame Rechnungskorrektur überhaupt erfolgen kann. Die ältere Rechtsprechung sowie die Finanzverwaltung vertreten die Auffassung, dass eine Rechnungsberichtigung nur durch den Rechnungsaussteller selbst erfolgen kann. Lediglich in dem Fall, in dem ein Dritter mit der Ausstellung der Rechnung beauftragt wurde (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG), könne die Berichtigung durch den leistenden Unternehmer selbst oder im Fall der Gutschrift durch den Gutschriftenaussteller erfolgen (Abschn. 14.11 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStAE). Der folgende Beitrag zeigt, dass diese Auffassung keinen Bestand mehr hat und eine wirksame Rechnungsberichtigung auch durch den Abrechnungsempfänger erfolgen kann.

Praxisforum Umsatzsteuer

Wäger, Christoph, Rückkehr des Beleg- und Buchnachweises als materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, UR 2015, 702-709

Die aktuelle BFH-Rechtsprechung gibt Anlass, sich mit der praxisrelevanten Frage auseinanderzusetzen, welche Nachweismöglichkeiten und Nachweisverbote für den Unternehmer bei der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen bestehen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 22.4.2015 - XI R 10/14, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung, UR 2015, 710-714
  • EuGH v. 16.7.2015 - Rs. C-584/13, Steuerbefreiung eines Versicherungsumsatzes – Begriff der Dienstleistung – Pauschalentgelt für eine Garantie für den Fall des Defekts eines Gebrauchtfahrzeugs, UR 2015, 714-719
  • BFH v. 19.3.2015 - V R 14/14, Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen, UR 2015, 719-721
  • EuGH v. 16.7.2015 - Rs. C-108/14 und C-109/14, Recht einer Holdinggesellschaft auf Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer für die Beschaffung des in ihre Tochtergesellschaften investierten Kapitals – an Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft erbrachte Dienstleistungen – Erforderlichkeit eines Unterordnungsverhältnisses für die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe, UR 2015, 722-724

Verwaltungsentscheidungen

Umsatzsteuerrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Leistungen nach § 5a Abs. 2 ZDG; Veröffentlichung von BFH, Urt. v. 23.7.2009 – V R 93/07, BStBl. II 2015, 735 = UR 2009, 848, UR 2015, 725

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen; BFH, Urt. v. 28.8.2014 – V R 7/14, BStBl. II 2015, 682 = UR 2014, 951 – hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung, UR 2015, 725-726

Änderung der Bemessungsgrundlage wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehaltes; BFH, Urt. v. 24.10.2013 – V R 31/12, BStBl. II 2015, 674 = UR 2014, 238, UR 2015, 726-727

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf der belgischen Streitkräfte, UR 2015, 727-728

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.09.2015 13:31