Heft 2 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 2, Erscheinungstermin: 20. Januar 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Heidner, Hans-Hermann, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, UR 2016, 45-49

Der BFH hat in den Jahren 2009 bis 2011 in der Folge der EuGH-Urteile Isle of Wight Council und Salix mehrere Urteile zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts erlassen, mit denen § 2 Abs. 3 UStG de facto außer Kraft gesetzt worden und stattdessen Art. 13 MwStSystRL (damals noch Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie) zur Anwendung gekommen ist. Diese Urteile des BFH sind nicht ins Bundessteuerblatt Teil II aufgenommen und quasi mit einem stillen Nichtanwendungserlass belegt worden. Die Verwaltung hat seitdem auftretende Probleme anscheinend im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zugunsten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts geregelt, denn seit 2012 sind kaum noch Verfahren aus dem Rechtsgebiet der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zum BFH gekommen. Diese Ausgangssituation und die Erkenntnis, dass § 2 Abs. 3 UStG Art. 13 MwStSystRL nicht zutreffend umsetzt, haben zur Einführung des § 2b UStG (eingefügt durch Art. 12 Nr. 3 StÄndG 2015, BGBl. I 2015, 1834) geführt. Dabei ist auch die Neuregelung in Teilen unionsrechtlich problematisch.

Praxisforum Umsatzsteuer

Nieskens, Hans, Sensorgesteuerte Flüssigfutterlieferung in der Schweinemast als Restaurationsumsatz?, UR 2016, 49-57

Die Abgrenzung einer steuersatzermäßigten Speisenlieferung von einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz hat jetzt auch die Landwirtschaft erreicht. Eine Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen (OFD NW, Vfg. v. 14.7.2015 – S 7417 - 2015/0001 - St 445, UR 2016, 78) bewertet die Abgabe eingekaufter Futtermittelkomponenten, die per Computer mittels einer Software zu Flüssigfutter vermischt und an die Schweinemastbetriebe abgegeben werden, als insgesamt einheitliche Dienstleistung. Nicht mehr die Lieferung des Futtermittels stehe im Vordergrund, sondern die nicht steuersatzbegünstigte Dienstleistung “Futtermanagement“. Letztlich geht es um den Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und die Frage, welchem Leistungselement das Schwergewicht beizumessen ist. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Verwaltungsauffassung auseinander und analysiert die Steuersatzermäßigungstatbestände und die einschlägige Rechtsprechung.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 17.12.2015 - Rs. C-419/14, Rechtsmissbräuchliche Verlagerung des Dienstleistungsorts bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen in einen Mitgliedstaat mit niedrigerem Steuersatz – Verwendung von im Rahmen eines parallel geführten, noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens ohne Wissen des Steuerpflichtigen erlangten Beweisen durch die Steuerbehörde, UR 2016, 58-70
  • BFH v. 7.7.2015 - VII R 65/13, Geltung des ermäßigten Steuersatzes auch für in einem Futtermittelbetrieb getrocknete Schweineohren, UR 2016, 70-72


Verwaltungsentscheidungen

Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin – Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung, UR 2016, 72-74

Ermäßigter Steuersatz für orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, UR 2016, 74

Umsatzsteuerliche Behandlung der Flüssigfütterung durch Futtermittelgesellschaften in der Schweinemast, UR 2016, 78-80

Literatur

Zeitschriftenbeiträge, UR 2016, 80

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.02.2016 15:19