Heft 16 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 16, Erscheinungstermin: 20. August 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Buttgereit, Heike / Schulte, Ulrich, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft und wirtschaftliche Eingliederung, UR 2011, 605-612
    In den vergangenen drei Jahren haben sich die beiden Umsatzsteuersenate des BFH in mehreren Urteilen mit Fragen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und insbesondere mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Eingliederung auseinandergesetzt. Der nachfolgende Beitrag diskutiert die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und unternimmt unter Berücksichtigung der jüngsten BFH-Rechtsprechung den Versuch einer Systematisierung. Im Rahmen einer kritischen Analyse wird aufgezeigt, dass die aktuellen Urteile eine Systematik und klare Abgrenzungskriterien – insbesondere zur Voraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung – weitgehend vermissen lassen, so dass vielfältige Fragen in Bezug auf bislang sicher geglaubte Organschaftsverhältnisse offenbleiben müssen. Zur Beseitigung der Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen wäre insofern eine Klarstellung dringend geboten.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Meyer-Burow, Jochen / Connemann, Michael, Geschäftsveräußerung an mehrere Abnehmer derselben Organschaft, UR 2011, 612-616
    Eine Geschäftsveräußerung unterliegt nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer, wenn sie “an einen anderen Unternehmer” erfolgt (neben weiteren Voraussetzungen). Viele Betriebsveräußerungen sind allerdings dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilbetrieb auf mehrere, zivilrechtlich selbständige Gesellschaften (etwa aus einem erwerbenden Konzern) aufgeteilt wird. Gehören die erwerbenden Gesellschaften derselben umsatzsteuerrechtlichen Organschaft an, stellt sich die Frage, ob insoweit “ein Erwerber” i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG gegeben ist. Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob die Wirkungen der Organschaft lediglich auf das Innenverhältnis der verbundenen Unternehmen beschränkt sind oder auch das Außenverhältnis zum Geschäftspartner beeinflussen. Zu beachten ist ferner, dass die Kombination der Geschäftsveräußerung im Ganzen und der Organschaft die Geschäftspartner besonderen Risiken aussetzen kann, welche in der Unbestimmtheit dieser beiden Rechtsinstitute begründet sind. Der Ausgangspunkt dieser Risiken besteht darin, dass die Rechtsfolgen der Geschäftsveräußerung im Ganzen und der Organschaft eintreten, sobald die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind; Wahlrechte bestehen nach geltendem Recht nicht. Unter gewissen Voraussetzungen ist hier an Vertrauensschutz für den Veräußerer zu denken. Ein Ansatzpunkt für mehr Rechtssicherheit bestünde zudem in einem gesetzlichen – oder durch Verwaltungsanweisung zuzugestehenden – Wahlrecht, welches den Geschäftspartnern unter bestimmten Bedingungen die Entscheidung über die Behandlung einer Veräußerung als steuerbar oder nicht steuerbar anheim stellt.

Rechtsprechung

  • BFH v. 29.10.2010 - V B 48/10, Vollverzinsung bei rechtswidriger Inanspruchnahme von Vorsteuerabzug aus nicht steuerbarer Geschäftsveräußerung – Unbeachtlichkeit der Rechnungsberichtigung, UR 2011, 616-617
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 23/10, Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung, UR 2011, 617-622
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 27/09, Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete Motorradrennen, UR 2011, 623-626
  • BFH v. 7.10.2010 - V R 4/10, Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage, UR 2011, 626-630
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 39/09, Unberechtigter Steuerausweis – Unbeachtlichkeit fehlender Angaben - Rechnungsbegriffe im Umsatzsteuergesetz, UR 2011, 630-634
  • BFH v. 12.1.2011 - XI R 11/08, Erwerberhaftung bei Kauf eines Unternehmens durch eine Bruchteilsgemeinschaft – Betriebsübernahme, UR 2011, 635-637

Verwaltungsentscheidungen

  • Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, UR 2011, 637
  • Umfang der Steuerermäßigung für Leistungen im Bereich der Tierzucht, UR 2011, 637-638
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juni 2011, UR 2011, 638
  • Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A, USt 7 B, USt 7 C, USt 7 D, UR 2011, 638-639
  • Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011, UR 2011, 639

Literatur

  • Neue Bücher, UR 2011, 639-640
  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2011, 640

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.08.2011 09:45