Heft 18 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 18, Erscheinungstermin: 20. September 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Bublitz, Lothar, Umsatzsteuer (Sales Tax) in Pakistan, UR 2011, 685-689

Die Islamische Republik Pakistan entstand 1947 mit der Teilung des indischen Subkontinents und ist mit rund 180 Mio. Einwohnern einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Welt. Sie befindet sich im Hinblick auf die Nachbarstaaten in einer äußerst prekären Lage (Kashmir-Konflikt mit Indien, kriegerische Vorfälle an der Grenze zu Afghanistan) und zeigt sich auch innenpolitisch sehr fragil (Freiheitsbewegungen von Minderheiten, religiöse Intoleranz, Terroranschläge, Naturkatastrophen).Unter diesen Voraussetzungen ist es für die Stabilisierung des Staatswesens gleichermaßen schwierig wie dringend erforderlich, ein funktionierendes Finanzsystem aufzubauen. Im pakistanischen Steuerwesen spielt die Sales Tax (auch bezeichnet als “General Sales Tax”, “GST”) als eine der ertragreichsten Steuerquellen eine wichtige Rolle. Diese Steuer zielt auf den privaten Endverbrauch und ist rechtstechnisch als Verkehrsteuer ausgestaltet, knüpft also an die im Wirtschaftsleben getätigten Umsätze an. Die Sales Tax erbringt ca. 38 % des Steueraufkommens, während die direkten Steuern rund 40 %, die Zölle rund 13 % und die Akzisen etwa 9 % zum Gesamtaufkommen beitragen. Gleichwohl ist der Gesamtertrag der Steuern, der im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt nur ca. 10 % ausmacht, sehr schwach, so dass dringend Reformen sowohl im Bereich des materiellen Steuerrechts als auch im Verwaltungsvollzug erforderlich erscheinen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der Sales Tax und schließt mit einer kritischen Würdigung.

Praxisforum Umsatzsteuer

Hillek, Claudia / Uder, Katrin, Reihengeschäfte ins Drittland, UR 2011, 690-692

In deutschen Unternehmen wird für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Reihengeschäften ins Drittland – und insbesondere für die Bestimmung der bewegten (und damit potenziell steuerfreien) Lieferung – häufig nicht ausreichend auf zollrechtliche und selten auf außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben geachtet. Dies liegt daran, dass aus deutscher Sicht – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern – die Ausgestaltung der Zolldokumente (insbesondere der Ausfuhranmeldung) im Regelfall keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Liefervorgänge hat.Der nachfolgende Sachverhalt steht für eine Vielzahl von grenzüberschreitenden Vorgängen, bei denen die Warenbewegung in der EU beginnt und im Drittland endet. Exemplarisch werden anhand des deutschen und des belgischen Umsatzsteuerrechts die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung derartiger Lieferungen dargestellt.

Rechtsprechung

  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 25/09, Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung, UR 2011, 692-694
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-116/10, Keine Steuerbefreiung der entgeltlichen Vermietung eines Seeschiffs mit Besatzung an natürliche Personen für eine Hochseevergnügungsreise, UR 2011, 694-696
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 35/08, Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr durch den Betreiber eines Imbissstands, UR 2011, 696-699
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 18/10, Regelbesteuerte Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen zum Verzehr an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten durch den Betreiber eines Imbissstands, UR 2011, 699-705
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-103/09, Mit dem Zweck einer Staffelung der Entrichtung nicht abziehbarer Mehrwertsteuer bewirkte Leasingumsätze keine missbräuchliche Praxis einer Unternehmensgruppe, UR 2011, 705-710
  • BFH v. 14.4.2011 - V R 14/10, Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren – Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum – Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr, UR 2011, 710-714

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG, UR 2011, 714-717
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz, UR 2011, 717
  • Steuersatz für Rapsöl, UR 2011, 717
  • Umsatzsteuerermäßigung auf Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren – Konsequenzen aus EuGH, Urt. v. 22.12.2010 – Rs. C-273/09 – Premis Medical, ABl. EU Nr. C 63/2011, 5, UR 2011, 717-718
  • Ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus der Bereitstellung von Kureinrichtungen, UR 2011, 718
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse – Gesamtübersicht für das Jahr 2010, UR 2011, 718-720
  • Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage, UR 2011, 720

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.09.2011 13:42