Heft 19 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 19, Erscheinungstermin: 05. Oktober 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Riegel, Martin / Totsche, Sven, Vorsteuerabzug bei Banken, UR 2011, 721-728
    Banken sehen sich oftmals dem Vorwurf der umsatzsteuerlichen Begünstigung ausgesetzt, da die von ihnen erbrachten Dienstleistungen regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit sind (vgl. § 4 Nr. 8 UStG), während andere Unternehmer ihren Kunden regelmäßig Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen haben. Die Befreiung von der Umsatzsteuer für bestimmte Finanzdienstleistungen hat jedoch auch Nachteile, die in diesem Zusammenhang gerne übersehen werden. Es geht dabei um den Abzug der von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer. Die geltende Umsatzsteuer ist als sog. Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug konzipiert. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wirkt sich die Umsatzsteuerlast auf empfangene Eingangsumsätze nicht als definitive Kostenbelastung aus, weil das Unternehmen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Eingangsumsätze mit bestimmten steuerfreien Ausgangsumsätzen oder anderen Ausschlussumsätzen in Zusammenhang stehen. Aufgrund des hohen Anteils steuerfreier Umsätze können Banken daher regelmäßig nicht die gesamte von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen, was zu einer Kostenbelastung bei den Banken führt.Dieser Beitrag geht daher auf Möglichkeiten zur umsatzsteuerlichen Optimierung bei Banken ein.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Reiß, Wolfram, Wert- und Einkaufsgutscheine sowie umwandelbare Optionsrechte auf den Bezug von Dienstleistungen im Rahmen von Kundenbindungs- und Verkaufsförderungsprogrammen, UR 2011, 729-746
    Der EuGH hat in Sachen Astra Zeneca entschieden, dass der Handel mit Wertgutscheinen beim Händler der Umsatzbesteuerung unterliegt und nicht lediglich – wie es der bisherigen Auffassung in Deutschland entsprach – zu einem bloßen nicht steuerbaren Umtausch von Zahlungsmitteln führt. Die Entscheidung führt zu einer Menge von kontrovers diskutierten Folgefragen, insbesondere nach der Behandlung der Erstausgabe (Erstverkauf) des Gutscheins, nach seiner Einlösung und deren Verhältnis zueinander sowie nach der Behandlung eines grenzüberschreitenden Gutscheinhandels. Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-350/10, Keine Steuerbefreiung der Dienstleistungen der elektronischen Nachrichtenübermittlung für Finanzinstitute – SWIFT-Meldungen im internationalen Zahlungsverkehr, UR 2011, 747-751
  • EuGH v. 10.3.2011 - Rs. C-540/09, Steuerfreie entgeltliche Übernahmegarantie eines Kreditinstituts gegenüber einer Aktien ausgebenden Gesellschaft bezüglich am Ende der Zeichnungsfrist auf dem Kapitalmarkt nicht gezeichneter neuer Aktien, UR 2011, 751-755
  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-274/10, Unionsrechtswidrige nationale Beschränkung der Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses und Verpflichtung zur Übertragung des Überschusses auf einen folgenden Steuerzeitraum ohne zeitliche Begrenzung, UR 2011, 755-761

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Nennwertgutscheinen, UR 2011, 762
  • Begriff des Warenmusters – EuGH, Urt. v. 30.9.2010 – Rs. C-581/08 – EMI Group, UR 2010, 816 – Anpassung des Abschn. 3.3 Abs. 13 UStAE, UR 2011, 762
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung einer “Dachverpachtung” an einen Photovoltaik-Anlagenbetreiber gegen Übernahme der Dachsanierung, UR 2011, 763
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat August 2011, UR 2011, 764

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2011, 764

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.10.2011 09:58