Heft 1 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 1, Erscheinungstermin: 5. Januar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Zum Geleit

Nieskens, Hans, 60 Jahre Umsatzsteuer-Rundschau und 30 Jahre Umsatzsteuer-Vereinigung, UR 2012, 1-2

Tehler, Hermann-Josef, Die Diskussionsrubrik, UR 2012, 3-8

Anlässlich des Geburtstags der Umsatzsteuer-Rundschau und des UmsatzsteuerForums wird eine Rückschau gehalten auf die Diskussionsrubrik, das gemeinsame Kind der Umsatzsteuer-Rundschau und der Umsatzsteuer-Vereinigung. Vorrangig werden dabei Beiträge angesprochen aus den Anfängen der Rubrik, die mit dem Heft 1 im Jahr 1985 erstmals erschien.

Aufsätze

Lohse, Christian, 20 Jahre unmittelbar geltende Mehrwertsteuer-Terminologie durch EU-Verordnungen, UR 2012, 8-16

Im Jahre 2012 können wir neben anderen Jubiläen auch das 20-jährige Jubiläum der unmittelbaren Geltung von Mehrwertsteuerbegriffen in Deutschland feiern. Ein “Zehnjähriges” feiert auch die Vorstellung und Bekämpfung des Begriffs der “Mehrdeutschigkeit” (Lohse, UR 2002, 393). Mit diesem Unwort trete ich seit 2002 – leider nur mit bescheidenem Erfolg – für eine Vereinheitlichung der Terminologie im Umsatzsteuergesetz und in den unionsrechtlichen Mehrwertsteuervorschriften ein. Die Jubiläen bieten Anlass, mit neuen Argumenten und Überlegungen die alte Forderung nach Begriffsvereinheitlichung zu beleben und Erfolg versprechender zu variieren, um sie bereichs- und etappenweise besser voranzubringen. Zuvor werden kurz Inhalt und Entwicklung der EU-Mehrwertsteuer-Verordnungen dargestellt, und es wird auf einige Berichtigungsmöglichkeiten hingewiesen.

Nieskens, Hans, Acht Thesen zur umsatzsteuerrechtlichen Bewertung des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts, UR 2012, 17-25

Mit Superlativen sollte man im Steuerrecht, zumal in der Umsatzsteuer, zurückhaltend sein. Dennoch stellt das jüngste Urteil des BFH (BFH, Urt. v. 11.8.2011 – V R 3/10, UR 2011, 909; Anm. Kramer, UR 2011, 913; Anm. Maunz, UR 2011, 914) zu den Reihengeschäften einen Meilenstein (Vobbe / Winter, Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung im Reihengeschäft, DStR 2011, 2135) zur Bewertung der am Reihengeschäft beteiligten Lieferungen dar. Es bleibt allein offen, ob es eine Meile vorwärts oder rückwärts ist. Betroffen ist der Fall einer dreigliedrigen Reihe, bei der der in der Mitte stehende Unternehmer für den Transport verantwortlich zeichnet, wobei auch schon die Frage der Transportverantwortlichkeit in einem gänzlich anderen Licht als bisher gesehen wird. Der BFH setzt mit seinem Urteil die Vorgaben des EuGH aus der Rechtssache Euro Tyre (EuGH, Urt. v. 16.12.2010 – Rs. C-430/09 – Euro Tyre Holding BV, UR 2011, 176; Anm. Sterzinger, UR 2011, 269) um und erklärt ganz nebenbei die bisherigen Verwaltungsanweisungen in Abschn. 3.14 Abs. 8 Satz 2 und Abs. 9 und 10 UStAE für unanwendbar. Eine Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 UStG im Verhältnis zum Unionsrecht vermisst der erstaunte Leser dabei ebenso wie Hinweise auf vergleichbare Fallkonstellationen mit beteiligten Drittlandsunternehmern.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

Wäger, Christoph, Weniger ist mehr: Verwirklichung des Normzwecks einer Vorschrift durch ihre Aufhebung, UR 2012, 25-32

Das Umsatzsteuerrecht wird als zunehmend schwierig empfunden. Dies gilt mittlerweile auch für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von einfachen Sachverhalten wie z.B. die gemischte Nutzung von Wirtschaftsgütern als Unternehmer und für private Zwecke. Der folgende Beitrag beschreibt, wie gemischt genutzte Wirtschaftsgüter derzeit zu besteuern sind, und untersucht, ob die steuerrechtliche Beurteilung vereinfacht werden könnte.

Widmann, Werner, Primärrechtliche Defizite der Binnenmarktübergangsregelung, UR 2012, 32-34

Das Europarecht beschäftigt die Umsatzsteuer-Rundschau andauernd erst seit Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland zum 1.1.1968 auf der Grundlage der 1. und der 2. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer vom 11.4.1967 (ABl. EG 1967, 1301; ABl. EG 1967, 1303). Seither ist die korrekte Anwendung der nationalen Vorschriften ohne Blick in die unionsrechtlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Allerdings beschränkt sich dieser Blick zumeist auf die Richtlinien und deren Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber, an die sie gerichtet sind. Inzwischen erscheint es aber auch lohnend und notwendig, die Richtlinienvorgaben an den Grundfreiheiten zu messen, die der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) postuliert. Zwei praktische Beispiele laden dazu ein.

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.6.2011 - XI R 37/08, Abgrenzung einer Lieferung von einer Restaurationsleistung – steuerermäßigte Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem Imbissstand, UR 2012, 34-37
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 3/07, Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung – Bedeutung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, UR 2012, 37-40
  • BFH v. 19.7.2011 - XI R 29/10, Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: Neueindeckung des Daches einer Scheune – Wahlrecht über die Form der Ausübung des Unternehmens – Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils der Scheune – Einspeisevergütung, UR 2012, 40-43

Verwaltungsentscheidungen

Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen – Änderungen der §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, UR 2012, 44

Änderung der Bemessungsgrundlage nach Rückgewähr der Anzahlung bzw. des Entgelts, UR 2012, 44

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.12.2011 17:27