Heft 17 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 17, Erscheinungstermin: 05. September 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Rutemöller, Michael, Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauerrichtungsleistungen erneut auf dem Prüfstand, – Zugleich Anmerkung zu FG Niedersachsen, Urt. v. 26.8.2011 – 7 K 192/09 und 7 K 193/09, UR 2012, 657-662
    Doppelbelastungen mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauerrichtungsleistungen führen seit Jahrzehnten zu Konflikten zwischen den Bauherren und der Finanzverwaltung. Zentraler Kritikpunkt ist regelmäßig die von der Finanzrechtsprechung entwickelte Rechtsfigur des einheitlichen Leistungsgegenstands (gleichbedeutend mit den ebenfalls verwendeten Begrifflichkeiten “einheitliches Vertragswerk”, “einheitlicher Erwerbsgegenstand” und älter “Vertragsbündeltheorie”), die für diese doppelte Belastung im Wesentlichen verantwortlich gemacht wird. Sowohl das BVerfG und der BFH auf nationaler Ebene als auch der EuGH aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht haben die in Rede stehenden Mehrfachbelastungen bisher für zulässig erachtet. Unbeschadet dieser vermeintlichen Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bleibt die gegenwärtige steuerrechtliche Situation jedoch unbefriedigend. Dies bestätigt auch der Umstand, dass Steuerpflichtige im Hinblick auf diese Besteuerungsproblematik bei Bauerrichtungsleistungen weiterhin auffallend häufig eine Verletzung ihrer Rechte vor den Finanzgerichten rügen (vgl. zuletzt z.B. FG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2011 – 7 K 417/10 GE, n.v.; FG Nds., Urt. v. 21.6.2010 – 7 K 294/09, EFG 2011, 72; BFH, Urt. v. 8.9.2010 – II R 3/10, BFH/NV 2011, 303; BFH, Beschl. v. 19.3.2010 – II B 130/09, BFH/NV 2010, 1659; BFH, Urt. v. 9.12.2009 – II R 33/08, BFH/NV 2010, 838). Für Aufmerksamkeit hat zuletzt ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts gesorgt. Nach den Ausführungen des Gerichts verstößt die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand nicht nur gegen nationales Recht in Gestalt des Grunderwerbsteuergesetzes, der Einheit der Steuerrechtsordnung und des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots, sondern auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Klenk, Friedrich, Mehrwertsteuer, Unternehmen, Eigenverbrauch und nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeiten, UR 2012, 663-667
    Der Beitrag versucht – ausgehend vom ursprünglichen Konzept der Mehrwertsteuer –, die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH bis zum Urteil VNLTO (EuGH, Urt. v. 12.2.2009 – Rs. C-515/07 – Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, EuGHE 2009, I-839 = UR 2009, 199) zu skizzieren und darzulegen, dass nach dieser Rechtsprechung das Unternehmen nicht auf die unternehmerische Tätigkeit reduziert werden kann und dass die Folgerungen, die BFH und Finanzverwaltung aus dem Urteil VNLTO für den Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei gemischt genutzten Gegenständen ziehen, zumindest diskussionswürdig sind.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-44/11, Befreiung von Umsätzen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren (Portfolioverwaltung), UR 2012, 667-672
  • EuGH v. 5.7.2012 - Rs. C-259/11, Steuerfreie Vermittlung der Übertragung von Gesellschaftsaktien einschließlich der mittelbaren Übertragung des Eigentums an Grundstücken dieser Gesellschaften, UR 2012, 672-676
  • EuGH v. 16.2.2012 - Rs. C-25/11, Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen unter Verwendung von Subventionen durch einen Steuerpflichtigen mit steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsumsätzen, UR 2012, 677-681
  • EuGH v. 16.2.2012 - Rs. C-594/10, Gemeinschaftsrechtswidrige pauschale Besteuerung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden Fahrzeugs ohne angemessene Berücksichtigung des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung, UR 2012, 681-685
  • EuGH v. 8.3.2012 - Rs. C-524/10, Unionsrechtswidriger Pauschalausgleich-Prozentsatz von null für steuerbefreite landwirtschaftliche Erzeuger, UR 2012, 685-694
  • EuGH v. 1.3.2012 - Rs. C-220/11, Keine Anwendung der Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros auf die Erbringung von ausschließlich Busbeförderungsleistungen an Reisebüros, UR 2012, 694-696

Verwaltungsentscheidungen

  • Vereinfachtes Bescheinigungsverfahren für die Umsatzsteuerbefreiung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch III, UR 2012, 697
  • Rechtsfolge einer Mitwirkung des Lieferers an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet, UR 2012, 697-698
  • Übergangsregelung für steuerpflichtige Vermietungen an Ballettschulen, die rückwirkend die Steuerfreiheit ihrer Leistungen geltend machen, UR 2012, 698-699
  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtstätten, UR 2012, 699
  • Abzug der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, UR 2012, 699-700
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2012, UR 2012, 700
  • Keine Entgeltminderung bei der Stromsteuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, UR 2012, 700

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.09.2012 15:04