Heft 11 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 11, Erscheinungstermin: 05. Juni 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen

Aufsätze

  • Küffner, Thomas / Streit, Thomas, Einbeziehung eines Nichtsteuerpflichtigen in eine Organschaft, – Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren Kommission/Irland –, UR 2013, 401-406
    Die Entscheidung der Großen Kammer des EuGH (EuGH, Urt. v. 9.4.2013 – Rs. C-85/11 – Kommission/Irland, UR 2013, 418) erging im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gem. Art. 258 AEUV gegen Irland. Das irische Umsatzsteuerrecht enthält eine Regelung, wonach auch Nichtsteuerpflichtige Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe – nach der Terminologie des deutschen Umsatzsteuerrechts also einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft – sein können. Darin erblickte die Europäische Kommission einen Verstoß gegen Art. 11 MwStSystRL. Gegen fünf weitere Mitgliedstaaten der EU, deren nationale Umsatzsteuergesetze vergleichbare Regelungen enthalten, hatte die Kommission weitere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-109/11 – Kommission / Tschechische Republik, www.curia.europa.eu – nur in tschechischer und französischer Sprache verfügbar; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-95/11 – Kommission/Dänemark, www.curia.europa.eu – nur in dänischer und französischer Sprache verfügbar; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-74/11 – Kommission/Finnland, www.curia.europa.eu – nur in finnischer und französischer Sprache verfügbar; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-65/11 – Kommission/Niederlande www.curia.europa.eu – nur in niederländischer und französischer Sprache verfügbar; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-86/11 – Kommission / Vereinigtes Königreich, www.curia.europa.eu – nur in englischer und französischer Sprache verfügbar; Schlussanträge des Generalanwalts hat der EuGH in diesen fünf Verfahren nicht angefordert). Da das Königreich Schweden die Zulassung von Mehrwertsteuergruppen auf den Finanz- und den Versicherungssektor beschränkt hat, war auch diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig (EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-480/10 – Kommission/Schweden, UR 2013, 423 m. Anm. Hamacher/Dahm). Gemeinsam ist allen Verfahren die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten der EU eigenständig regeln dürfen, welche Personen Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe sein können.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Slapio, Ursula, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft – auf zu neuen Ufern?, UR 2013, 407-412
    Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft weist eine lange Historie auf. In Deutschland ist sie seit fast 80 Jahren gesetzlich normiert. Als kodifizierte Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts und des Reichsgerichtshofs wurde sie 1934 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt (vgl. im Einzelnen Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 UStG Anm. 800, 801). Die Auslegung des geltenden Rechts ist durch eine umfangreiche Judikatur des BFH geprägt. Auch die deutsche Finanzverwaltung äußert sich immer wieder zu praktischen Fragen der Organschaftsregelung (vgl. z.B. BMF, Schr. v. 7.3.2013 – IV D 2 - S 7105/11/10001 – DOK 2013/0213861, BStBl. I 2013, 333 = UR 2013, 312 – zur organisatorischen Eingliederung). Seit den 1970er Jahren steht die mehrwertsteuerrechtliche Gruppenbesteuerung (Organschaft) den europäischen Mitgliedstaaten als optionale Regelung zur Verfügung. Im Jahr 2008 beschäftigte sich der EuGH (EuGH, Urt. v. 22.5.2008 – Rs. C-162/07 – Ampliscientifica Srl und Amplifin SpA, EuGHE 2008, I-4019 = UR 2008, 534; Anm. Nieskens, UR 2008, 538; Anm. Stadie, UR 2008, 540) erstmals grundlegend mit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift der Mehrwertsteuergruppe und tat dies zuletzt in mehreren Entscheidungen zur möglichen Einbindung von Nichtunternehmern und Beschränkung auf bestimmte Wirtschaftszweige. Der folgende Beitrag ordnet die Rechtsprechung in den Kontext europäischer Reformbestrebungen ein und stellt erste Überlegungen vor, welche Auswirkungen sich möglicherweise auf das deutsche Umsatzsteuerrecht ergeben.

Aktueller Hinweis

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2012 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 2,3 Mrd. C, UR 2013, 412

Rechtsprechung

  • BFH v. 29.8.2012 - XI R 1/11, Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung – Unschädlichkeit einer fehlenden Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens, UR 2013, 412-415
  • BFH v. 29.8.2012 - XI R 10/12, Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens – keine notwendige Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers, UR 2013, 415-418
  • EuGH v. 9.4.2013 - Rs. C-85/11, Keine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch die nationale Regelung der Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Organschaft, UR 2013, 418-423
  • EuGH v. 25.4.2013 - Rs. C-480/10, Keine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch die nationale Regelung der Beschränkung einer Organschaft auf Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors, UR 2013, 423-429
  • BFH v. 3.4.2013 - V B 125/12, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises – umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. “Spar-Menüs” eines Schnellrestaurantbetreibers, UR 2013, 429-431
  • EuGH v. 11.4.2013 - Rs. C-138/12, Grundsatz der Steuerneutralität – Erstattung der fälschlich in Rechnung gestellten und gezahlten Steuer an den Lieferer oder Dienstleistenden im Falle der Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug des Empfängers eines steuerfreien Umsatzes, UR 2013, 432-435
  • BFH v. 14.11.2012 - XI R 26/10, Divergenzanfrage zum Vorsteuerabzug für die Übernahme eines Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GbR durch einen Gesellschafter, UR 2013, 435-436
  • BFH v. 6.12.2012 - V ER-S 2/12, Kein Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Leistungsbezügen für seine Gesellschaft – Beantwortung der Divergenzanfrage zum Vorsteuerabzug für die Übernahme eines Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GbR durch einen Gesellschafter, UR 2013, 436-438
  • BFH v. 20.2.2013 - XI R 26/10, EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, UR 2013, 438-441

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzten Fahrzeugen durch einen Unternehmer, der steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze ausführt, UR 2013, 441-442
  • Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen – Änderung von § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 UStDV durch die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012, BGBl. I 2012, 2637, UR 2013, 442-443
  • Ausübung einer vorsorglichen Option zur Steuerpflicht bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen, UR 2013, 443
  • Zuwendungen der Bundeszentrale für politische Bildung auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, UR 2013, 443-444
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat April 2013, UR 2013, 444

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.06.2013 10:19