Heft 13 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 13, Erscheinungstermin: 05. Juli 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen

Aufsätze

  • Schwerin, Jörg / Ahrens, Björn, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft – organisatorische Eingliederung, – BMF-Schreiben vom 7. März 2013 –, UR 2013, 481-485
    Das BMF hat ein Urteil des BFH vom 7.7.2011 (BFH, Urt. v. 7.7.2011 – V R 53/10, BStBl. II 2013, 218 = UR 2011, 943) zum Anlass genommen, um die Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 2.8 UStAE) zu ergänzen. Das zu diesem Zweck veröffentlichte BMF-Schreiben vom 7.3.2013 (BMF, Schr. v. 7.3.2013 – IV D 2 - S 7105/11/10001 – DOK 2013/0213861, BStBl. I 2013, 333 = UR 2013, 312) betrifft die organisatorische Eingliederung, die zusammen mit der finanziellen und wirtschaftlichen Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu den zwingenden Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zählt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG).Der BFH hatte bereits vor dem oben genannten Urteil in seiner jüngeren Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 20.8.2009 – V R 30/06, BStBl. II 2010, 863 = UR 2009, 800; BFH, Urt. v. 3.4.2008 – V R 76/05, BStBl. II 2008, 905 = UR 2008, 549; BFH, Urt. v. 5.12.2007 – V R 26/06, BStBl. II 2008, 451 = UR 2008, 259 m. Anm. Hidien; BFH, Urt. v. 17.1.2002 – V R 37/00, BStBl. II 2002, 373 = UR 2002, 271) verschiedentlich zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung Stellung genommen. Die wesentlichen Grundsätze dieser Entscheidungen wurden nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen. Darüber hinaus trifft das BMF jedoch auch einige Aussagen zu Fragestellungen, die der BFH bisher noch nicht entschieden hat. Insgesamt dürfte die Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zwar zu mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung der organisatorischen Eingliederung führen. Gleichwohl werden nicht alle Fälle der Praxis auf der Basis der Neuregelung zweifelsfrei gelöst werden können.Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über das BMF-Schreiben vom 7.3.2013 und die entsprechende Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geben und einige nach wie vor bestehende Zweifelsfragen aufzeigen.
  • Noack, Reinhard / Kuntz, Mareike, Umsatzbesteuerung von “Übernahme”-Leistungen, – Ein Sprachfehler im Umsatzsteuerrecht –, UR 2013, 486-489
    Semantische Fehler enthalten die Sätze 6 und 7 in Abschn. 10.2 Abs. 2 UStAE (Zuschüsse). Weder sprachlich noch rechtlich kann ein Erwerbsgeschäft (Übernahme) die Gegenleistung einer Verfügung (Geldzahlung) sein. Eine juristische Person als Zuschussgeber verfolgt keine eigenen Interessen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Kube, Hanno, Verantwortung für ein prinzipiengeleitetes Umsatzsteuerrecht, – Anmerkungen zum Reformprozess auf Unionsebene –, UR 2013, 489-493
    Der von der Europäischen Kommission angestoßene Prozess zur Reform des europäischen Umsatzsteuersystems eröffnet die Chance, dieses System sehr viel stärker als bislang an Besteuerungsprinzipien auszurichten, die zu konsistenten und folgerichtigen Lasten- und Ertragszuordnungen führen. Das Grünbuch und die Mitteilung zeugen jedoch von einem Mangel an Ehrgeiz, derartige Prinzipien heranzuziehen, und lassen befürchten, dass das europäische Umsatzsteuerrecht auch in Zukunft von inneren Brüchen bei gleichzeitiger Detaillastigkeit, auf politischer Ebene von Kompromissen und Lobbyerfolgen, geprägt bleibt.

Rechtsprechung

  • BFH v. 19.12.2012 - XI R 38/10, Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem Rehabilitationszentrum als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung, UR 2013, 494-499
  • BFH v. 12.12.2012 - XI R 30/10, Leistungsort bei der Vermittlung von Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz im Ausland, UR 2013, 499-503
  • EuGH v. 8.5.2013 - Rs. C-142/12, Besteuerungsgrundlage des fiktiven Umsatzes der bei Aufgabe der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit vorhandenen vorsteuerentlasteten Gegenstände – Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister durch die Steuerverwaltung, UR 2013, 503-507
  • EuGH v. 16.5.2013 - Rs. C-169/12, Entstehung des Steueranspruchs für Transport- und Speditionsdienstleistungen – Zeitpunkt der Vereinnahmung des Preises und spätestens 30. Tag nach der Leistung, UR 2013, 507-510
  • EuGH v. 13.6.2013 - Rs. C-125/12, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Erwerber eines im Zwangsversteigerungsverfahren veräußerten Grundstücks, UR 2013, 510-514
  • BFH v. 20.2.2013 - XI R 26/10, EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, UR 2013, 514-515
  • BFH v. 24.1.2013 - V R 34/11, Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen keine “landwirtschaftliche Dienstleistung”, UR 2013, 515-518

Verwaltungsentscheidungen

  • Organschaft bei Joint Ventures zwischen Dienstleistungsunternehmern und Unternehmern mit steuerfreien Ausgangsumsätzen, UR 2013, 518-519
  • Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter, UR 2013, 519
  • Umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Standortmietverträge über Funkfeststationen, UR 2013, 520
  • Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen, UR 2013, 520-523
  • Betrieb einer Biogasanlage als landwirtschaftlicher Betrieb, UR 2013, 523-524

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2013, 524

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.07.2013 13:16