Heft 15 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 15, Erscheinungstermin: 05. August 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen

Aufsätze

  • Frye, Bernhard, Soll-Besteuerung gehört auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand, – Nichtannahmebeschluss des BVerfG bringt keine grundsätzliche Klärung –, UR 2013, 561-569
    Bei der Soll-Besteuerung muss der leistende Unternehmer – anders als bei der Ist-Besteuerung – die Steuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn er sie noch nicht als Bestandteil des Preises von seinen Kunden erhalten hat. In diesem Fall führt die Soll-Besteuerung zu einer dem Belastungszweck der Umsatzsteuer widersprechenden Vorfinanzierungsbelastung des Unternehmers. Der Beitrag stellt zunächst die einfachgesetzliche Rechtslage und die zu ihr führenden Motive des damaligen Gesetzgebers dar. Sodann wird die Frage beantwortet, ob die obligatorische Soll-Besteuerung gegen die Grundrechte der betroffenen Unternehmer verstößt. Diese Grundsatzfrage hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20.3.2013 – 1 BvR 3063/10 – zur Versagung der Ist-Besteuerung bei einer Freiberufler-Kapitalgesellschaft nicht aufgegriffen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Englisch, Joachim, Umsatzsteuerpflicht bei interkommunaler Kooperation, UR 2013, 570-581
    Die mögliche Umsatzsteuerpflicht der vielfältigen Formen interkommunaler Zusammenarbeit ist ins Zentrum kommunalpolitischer Aufmerksamkeit gerückt, seit der BFH mit Urteil vom 10.11.2011 seine Rechtsprechung zur Nichtsteuerbarkeit von hoheitlichen Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausdrücklich aufgegeben hat (siehe BFH, Urt. v. 10.11.2011 – V R 41/10, BFHE 235, 554 = UR 2012, 272 = DStR 2012, 348 [350 f.]; Anm. Küffner, UR 2012, 277; siehe auch schon BFH, Urt. v. 21.9.1989 – V R 89/85, BStBl. II 1990, 95 [96 f.] = UR 1990, 55; der BFH ist damit der Kritik des Bundesrechnungshofs gefolgt, vgl. Bundesrechnungshof, Bericht nach § 99 BHO zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand v. 2.11.2004, BT-Drucks. 15/4081, 24 ff.). Dieses Urteil fügt sich in die allgemeine Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Umsatzsteuererhebung bei der öffentlichen Hand ein, die durch eine expansionistische Tendenz in der Annahme unternehmerischer Tätigkeit im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (vgl. § 2 Abs. 3 UStG) gekennzeichnet ist (zu nennen sind hier insbesondere noch BFH, Urt. v. 20.8.2009 – V R 70/05, UR 2009, 884 = BFH/NV 2009, 2077; BFH, Urt. v. 17.3.2010 – XI R 17/08, UR 2010, 943 = BFH/NV 2010, 2359; BFH, Urt. v. 15.4.2010 – V R 10/09, UR 2010, 646 = BFH/NV 2010, 1574; Anm. Bollweg, UR 2010, 652; Anm. Küffner, UR 2010, 654; BFH, Urt. v. 2.3.2011 – XI R 65/07, BFHE 233, 264 = UR 2011, 657; BFH, Urt. v. 3.3.2011 – V R 23/10, BFHE 233, 274 = BStBl. II 2012, 74 = UR 2011, 617 m. Anm. Küffner; BFH, Urt. v. 1.12.2011 – V R 1/11, BFHE 236, 235 = UR 2012, 363 = BFH/NV 2012, 534; BFH, Urt. v. 14.3.2012 – XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667). Die Finanzverwaltung hat bislang davon abgesehen, die betreffenden Entscheidungen im Bundessteuerblatt II zu veröffentlichen; stattdessen berät derzeit eine hochrangig besetzte länderoffene Arbeitsgruppe über die aus der Rechtsprechungsänderung zu ziehenden Schlussfolgerungen (vgl. FinMin. NRW v. 25.2.2013, Antwort namens der Landesregierung v. 25.1.2013 auf die Kleine Anfrage 857 des Abgeordneten Kai Abruszat, LT NRW Drucks. 16/2189). Tatsächlich lassen sich allgemeingültige Aussagen zur interkommunalen Zusammenarbeit auf der Basis der maßgeblichen Rechtsprechungsgrundsätze nicht treffen; zu vielgestaltig sind die bundesweit praktizierten Kooperationsformen. Es bedarf vielmehr einer fallgruppenorientierten Differenzierung anhand der einzelnen Merkmale des Tatbestands unternehmerischer Leistungserbringung i.S.d. §§ 1, 2 UStG. Dies zu leisten ist das Anliegen des nachfolgenden Beitrags; daneben soll auch kurz ein Ausblick auf mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zur Lösung der Problematik gewagt werden.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 30.5.2013 - Rs. C-651/11, Veräußerung von 30 % der Anteile an einer Gesellschaft keine Übertragung eines Gesamtvermögens oder Teilvermögens, UR 2013, 582-588
  • BFH v. 10.1.2013 - XI B 33/12, Rechnungsberichtigung nur nach zuvor erteilter (erstmaliger) Rechnung, UR 2013, 588-591
  • EuGH v. 8.5.2013 - Rs. C-271/12, Versagung der Erstattung der von einem Dienstleistungserbringer entrichteten Mehrwertsteuer trotz Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug des steuerpflichtigen Leistungsempfängers bei nicht ordnungsgemäßer oder ungenauer Rechnung – späterer Beweis des tatsächlichen Bestehens der berechneten Umsätze und berichtigte Rechnung, UR 2013, 591-598

Verwaltungsentscheidungen

  • Ausübung des Jagdrechts und Verpachtung von Jagdbezirken, UR 2013, 598-599
  • Verauslagte Portokosten bei Werbeagenturen, Lettershops usw. als durchlaufende Posten, UR 2013, 599-600
  • Vorsteuerberichtigung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für Wirtschaftsgüter mit nur einmaliger Verwendung zur Erzielung von Umsätzen, UR 2013, 600-601
  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen, UR 2013, 601-604

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.07.2013 14:57