Heft 23 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 23, Erscheinungstermin: 05. Dezember 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Frye, Bernhard, Ort und Zeitpunkt der Beförderungs- oder Versendungslieferung, – Für eine andere Auslegung des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG –, UR 2013, 889-902
    Nach umstrittener Auffassung des BFH, der Verwaltung und überwiegenden Literatur soll die Grundsatznorm des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG als Rechtsfolge nicht nur den Ort einer Beförderungs- oder Versendungslieferung festlegen, sondern zugleich den Beginn der Beförderung oder Versendung als besonderen Lieferzeitpunkt fingieren. Voraussetzung für die Anwendung der Norm soll nach allgemeiner Meinung sein, dass bereits zu Beginn der Beförderung oder Versendung ein Umsatz ausgeführt oder zumindest ein Umsatzgeschäft abgeschlossen wurde. Außerdem müsse nach einhelliger Auffassung der Abnehmer ebenfalls bereits zu Beginn der Beförderung oder Versendung feststehen. Anderenfalls – z.B. bei Billigung eines Kaufs auf Probe erst nach Erhalt der Ware – liege der Ort einer solchen Lieferung nicht gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung, sondern gem. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG dort, wo Verfügungsmacht verschafft wird, bei Exporten aus Deutschland ggf. im Ausland. In dem folgenden Beitrag wird herausgearbeitet, dass die vorstehenden Annahmen, die überflüssigerweise zu unpraktikablen Ergebnissen führen, seit der Neufassung des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG zum 1.1.1997 nicht mehr aufrechterhalten werden können. Im Vordergrund der Betrachtung stehen beispielhaft deutsche Exportlieferungen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Dziadkowski, Dieter, Vorsteuerabzugsrecht eines Gründungsgesellschafters, UR 2013, 902-910
    Der Vorsteuerabzug soll im europäischen Mehrwertsteuersystem verhindern, dass die Mehrwertsteuer innerhalb der Unternehmerkette kumulative Wirkungen entfaltet. Durch das Instrument des Vorsteuerabzugs soll das Neutralitätsprinzip verwirklicht werden. Die Neutralität in der Ausprägung einer Wettbewerbsneutralität wird vom EuGH in seinen Entscheidungen immer wieder betont. Für den EuGH ist das Neutralitätsprinzip das Fundamentalprinzip der harmonisierten europäischen Umsatzsteuern. Gleichwohl ist das Vorsteuerabzugsrecht einer der streitanfälligsten Bereiche der Mehrwertbesteuerung. Immer wieder ergeben sich Zweifelsfragen, wenn der Fiskus einen Vorsteuerabzug “gewähren“ soll.Aus Unternehmersicht besteht sogar vermehrt die Gefahr der “Doppelbesteuerung“, wenn ein Vorgang bei einem Vertragspartner zunächst der Mehrwertsteuer unterworfen wird, dem anderen Vertragspartner aber später der Vorsteuerabzug verwehrt wird. Aktuell stellt sich die Frage nach dem Vorsteuerabzugsrecht wieder in einem Streitfall beim Finanzamt Saarlouis, der inzwischen nach Vorlage des XI. Senats des BFH beim EuGH anhängig ist. Umstritten ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Teils des Mandantenstamms durch einen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.Der Streitfall offenbart die Problematik, wenn Leistungen innerhalb einer Unternehmerkette oder bestimmten unternehmerischen Gruppierungen unterschiedlich beurteilt werden. Es soll nachstehend untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit diese Problemfälle vermieden werden können. Dabei soll auf die Vorschläge, die für eine Nichtbesteuerung der Leistungen unter Unternehmern eintreten, eingegangen werden.

Rechtsprechung

  • BFH v. 20.3.2013 - XI R 11/12, Haftung des Abtretungsempfängers für Umsatzsteuer bei Abtretung von Forderungen durch Globalzession, UR 2013, 910-915
  • BFH v. 22.8.2013 - V R 30/12, Konkurrenzverhältnis mehrerer Steuerbefreiungen für den Vorsteuerabzug, UR 2013, 915-917
  • BFH v. 5.9.2013 - XI R 4/10, Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen – Anforderungen an einen “sachgerechten“ Aufteilungsmaßstab, UR 2013, 917-922
  • BFH v. 25.4.2013 - V R 29/11, Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen, UR 2013, 922-925

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Ökopunkte-Handels, UR 2013, 925-926
  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen, UR 2013, 926-928
  • Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken, UR 2013, 929
  • Umsatzsteuerbefreiung von Beratungsleistungen für Investmentfonds; BFH, Urt. v. 11.4.2013 – V R 51/10, BStBl. II 2013, 877 = UR 2013, 861, UR 2013, 929-930
  • Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; EuGH, Urt. v. 15.11.2012 – Rs. C-532/11 – Leichenich, BStBl. II 2013, 891 = UR 2013, 30, UR 2013, 930
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von labordiagnostischen Typisierungsleistungen, UR 2013, 930
  • Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung – Änderung durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, UR 2013, 930-932
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Oktober 2013, UR 2013, 932

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2013, 932

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.12.2013 10:29