Heft 14 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 14, Erscheinungstermin: 20. Juli 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Baldauf, Uwe, Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Amtshilfe- und Beistandsleistungen, – Entwicklungsstand und Perspektive –, UR 2014, 549-560
    Die vorübergehenden zwischenbehördlichen Unterstützungsleistungen in Form der Amtshilfe sowie die dauerhaften Kooperationen zwischen öffentlichen Trägerkörperschaften, die in Form der Beistandsleistung erbracht werden, sind bei der öffentlichen Hand (z.B. Gebietskörperschaften, Hochschulen, kirchlichen Körperschaften, Zweckverbänden sowie öffentlichen Anstalten und Stiftungen) weit verbreitet. Diese Hilfeleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurden bisher weitgehend nicht der Umsatzsteuer unterworfen.Unter Einbeziehung des unionsrechtlichen Wettbewerbskorrektivs gem. Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL schränkt der BFH mit seiner Entscheidung vom 10.11.2011 (BFH, Urt. v. 10.11.2011 – V R 41/10, UR 2012, 272 – eine Gemeinde überlässt eine Sporthalle; Anm. Küffner, UR 2012, 277) den Bereich der nicht umsatzsteuerbaren Beistandsleistungen, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, wesentlich ein. Eine Vielzahl kooperativer Tätigkeiten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbracht werden, ist davon betroffen. Bei diesen Leistungen muss nunmehr festgestellt werden, ob eine wettbewerbsrelevante unternehmerische oder eine wettbewerbsirrelevante hoheitliche Betätigung vorliegt. Diese notwendige Abgrenzung wird in Einzelfällen mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Daher herrscht über das wirkliche Ausmaß der umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen der geänderten Sichtweise der BFH-Rechtsprechung im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung noch weitgehend Unklarheit.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Robisch, Martin, Werklieferungen im Ausland und nicht abziehbare Steuer gem. § 3d Satz 2 UStG, UR 2014, 561-563
    Unternehmen, die Werklieferungen im EU-Ausland an unternehmerische Kunden erbringen, müssen sich vielfach nicht umsatzsteuerlich im Ausland erfassen lassen, weil das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann. Sofern jedoch direkte Zulieferungen von Subunternehmern aus dem EU-Ausland auf die “Projektbaustelle“ erfolgen, muss ein korrespondierender innergemeinschaftlicher Erwerb versteuert werden. Häufig verwendet der deutsche Werkliefernde dabei seine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, obwohl die Warenbewegung nicht in Deutschland endet. Damit sind jedoch erhebliche Umsatzsteuerrisiken verbunden, insbesondere aus der daraus resultierenden nicht abziehbaren Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 3d Satz 2 UStG. Diese Problematik könnte angesichts der kürzlich erfolgten gesetzgeberischen Klarstellung vermehrt im Fokus von Betriebsprüfungen stehen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 27.2.2014 - V R 14/13, Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen, UR 2014, 564-566
  • BFH v. 13.2.2014 - V R 5/13, Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung – Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, UR 2014, 566-569
  • BFH v. 20.3.2014 - V R 3/13, Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen – Supervisionsleistungen, UR 2014, 569-572
  • BFH v. 19.12.2013 - V R 6/12, Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen – Beendigung der Stellung eines “Dritten“ durch Verschmelzung, UR 2014, 572-578
  • BFH v. 19.12.2013 - V R 7/12, Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen – Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO bei unterlassenem Steuerbescheid, UR 2014, 579-584

Verwaltungsentscheidungen

  • Trennung der Entgelte bei Veräußerung von Print- und E-Paper-Abonnements einer Zeitung bzw. von gedrucktem Buch und E-Book zu einem Gesamtverkaufspreis, UR 2014, 585
  • Ermäßigter Steuersatz für Theater, Konzerte, Museen und vergleichbare Veranstaltungen, Musikkapellen, Solokünstler, Intendanten, Regisseure, Bühnenbildner, Zauberer sowie Veranstaltung von Konzerten durch andere Unternehmer, UR 2014, 585-587
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juni 2014, UR 2014, 587
  • Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A und USt 7 B, UR 2014, 588
  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung, UR 2014, 588-592

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.07.2014 15:50