Heft 3 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 3, Erscheinungstermin: 5. Februar 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Luther, Matthias / Sailer, Dominik, Was sind eigentlich elektronische Dienstleistungen?, UR 2016, 81-85

Mit Wirkung zum 1.1.2015 gilt das Bestimmungslandprinzip gem. § 3a Abs. 5 UStG auf der Grundlage der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer. Dies hat für in Deutschland ansässige Unternehmen zur Folge, dass elektronische Dienstleistungen, die an Privatpersonen im EU-Ausland erbracht werden, mit der dortigen Umsatzsteuer zu fakturieren sind. Infolgedessen hat die Frage, welche Dienstleistungen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als elektronisch erbracht gelten, erheblich an Bedeutung gewonnen. Der nachfolgende Beitrag ordnet den gegenwärtigen Diskussionsstand ein und zeigt die sich hieraus ergebenden praktischen Problemfelder ein Jahr nach Anpassung des Umsatzsteuergesetzes auf.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

Liebgott, Wendelin, Einheits-GmbH & Co. KG – umsatzsteuerrechtliche Organschaft?, UR 2016, 86-92

Seit einigen Jahren findet die sogenannte Einheits-GmbH & Co. KG immer mehr Anhänger – mehr aus rechtlichen als aus steuerlichen Gründen. Auf Fachveranstaltungen wird als Gestaltungsinstrument oft die Möglichkeit diskutiert, eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen der KG als Organträger und der GmbH als Organgesellschaft zu begründen. Dabei schwebt den Teilnehmern meist eine Gesellschaft mit zwei Kommanditisten vor, die auch beide Geschäftsführer der GmbH sind. Die Annahme, dass in diesem Fall die GmbH in das Unternehmen der KG organschaftlich eingegliedert ist, liegt nahe (so auch Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 UStG Anm. 905 – selbst für die “normale“ GmbH & Co. KG). Soweit ersichtlich, wurde aber bisher noch nicht systematisch untersucht, ob dies auch in davon abweichenden Strukturen gilt. Das ist das Thema dieses Beitrags. Nicht berücksichtigt wird die Entscheidung des EuGH vom 16.7.2015 (EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – Rs. C-108/14 und C-109/14 – Larentia + Minerva und Marenave, http://curia.europa.eu, ECLI:EU:C:2015:496 = UR 2015, 671 m. Anm. Hummel; Anm. Heinrichshofen, UR 2015, 722). Für den Praktiker ergeben sich aus ihr vorerst keine Folgen, da eine unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht vom EuGH ausgeschlossen wurde, die Nachfolge-Entscheidungen des BFH noch nicht vorliegen und im Zweifel eine Anpassung der Rechtslage durch den Gesetzgeber erfolgen muss.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 23.12.2015 - Rs. C-250/14 und C-289/14, Umsatzsteuerbarkeit des Erwerbs eines Flugbeförderungsscheins im Falle der Nichtbenutzung und Nichterstattung des Preises – Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer, UR 2016, 93-98
  • BFH v. 12.8.2015 - XI R 16/14, Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger, UR 2016, 98-101
  • BFH v. 20.5.2015 - XI R 2/13, Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen, UR 2016, 101-107
  • BFH v. 21.10.2015 - XI R 40/13, Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung, UR 2016, 107-113
  • BFH v. 18.8.2015 - V R 39/14, Verhältnis von Feststellungsbescheid und Insolvenzfeststellungsklage – Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage, UR 2016, 113-115


Verwaltungsentscheidungen

Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31.12.2015 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen), UR 2016, 115-119

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Rückzahlungen aufgrund von Rückforderungen zur Besonderen Ausgleichsregelung des § 40 EEG 2009 und 2012, UR 2016, 119

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt, UR 2016, 120-121

Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen, UR 2016, 121-122

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016, UR 2016, 122

Steuersatz für Umsätze aus der Überlassung von Computerprogrammen (Software), UR 2016, 122-123

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Dezember 2015, UR 2016, 124

Literatur

Zeitschriftenbeiträge, UR 2016, 124

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.02.2016 15:20