Heft 8 / 2023

In der aktuellen Ausgabe UR Heft 8 (Erscheinungstermin: 20. April 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Drüen, Klaus-Dieter, Unionsrechtliche Vorgaben für die Verzinsung von Umsatzsteuer – Teil 2, UR 2023, 305-318

Nachdem das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 AO ausgesprochen, aber für alle erfassten Steuerarten die Fortgeltung bis längstens Ende 2018 angeordnet hat, stellt sich die Rechtsfrage, ob die fortgeltende Umsatzsteuerverzinsung für Zinszeiträume vor 2019 unionsrechtlichen Vorgaben standhält. Die Vereinbarkeit der Umsatzsteuerzinsen für Altjahre ist keine res iudicata. Gegen unionsrechtlich unangemessene und gleichheitswidrige Umsatzsteuerzinsen werden verschiedene Angriffspunkte erhoben, denen dieser Beitrag aus Anlass aktueller Streitverfahren vertieft nachgeht. Im ersten Teil des Beitrags (UR 2023, 257) wurde die Entscheidung des BVerfG und die Reichweite der Fortgeltungsanordnung analysiert. Dem schloss sich eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem unionsrechtlichen Rahmen für nationale Steuerzinsen bei der Umsatzsteuer an. Dieser zweite Teil des Beitrags widmet sich vertieft den konkreten Angriffspunkten gegen die Umsatzsteuerverzinsung nach § 233a AO. Im Anschluss dazu werden verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Abwendung einer Umsatzsteuerüberverzinsung aufgezeigt.

Praxisforum Umsatzsteuer

Kirchhain, Christian / Pötters, Charlotte, Menüservice ist kein Partyservice – auf den sozialen Kontext kommt es an!, UR 2023, 319-324

“Die Versorgung mit Essen entspricht einem Grundbedürfnis, das jeder Mensch hat.“ Auf diese Feststellung hat der XI. Senat des BFH im Jahr 2010 maßgeblich seine Entscheidung gestützt, dass die entgeltliche Erbringung von Versorgungsleistungen gemeinnütziger Körperschaften an hilfebedürftige, zumeist ältere Menschen im Rahmen eines Menüservice (“Essen auf Rädern“) nicht umsatzsteuerfrei ist. Derartige Leistungen seien, so der XI. Senat, mit den Leistungen eines Partyservice vergleichbar. Diese Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung jüngst im BMF-Schreiben v. 14.2.2023 übernommen. Sie verstößt, wie die Verfasser unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH begründen, gegen Unionsrecht. Im vorliegenden Beitrag geht es auch um die grundlegende Frage, in welchem Maß das Ermessen der Mitgliedstaaten bei Umsetzung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL durch das unionsrechtliche Primärrecht begrenzt ist. Die Verfasser zeigen auf, dass bei Auslegung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und des § 4 Nr. 18 UStG gleichermaßen auf den sozialen Kontext, d.h. auf den Kreis der Leistungsempfänger, abzustellen ist. Im Lichte des grundgesetzlich verankerten Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) erscheint eine Vorlage an den EuGH geboten.

Rechtsprechung

Unternehmer, Unternehmen

BFH v. 26.1.2023 - V R 20/22 (V R 40/19), Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage, UR 2023, 325-334

BFH v. 18.1.2023 - XI R 29/22 (XI R 16/18), Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung, UR 2023, 334-340

Steuerentstehung

BFH v. 29.11.2022 - XI R 11/21, Übertragung eines vor dem 1.1.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette, UR 2023, 340-343

Verwaltungsentscheidungen

Steuerbefreiungen

FinMin. Schleswig-Holstein v. 7.12.2022 - VI 358 - S 7168 - 124, Verpachtung von Fischereirechten, UR 2023, 344

Leistungsempfänger als Steuerschuldner

LSt Niedersachsen v. 4.1.2023 - S 7279 - St 185a - 3927/2022, Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfängers bei Straßenbaulasttätigkeiten der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund unter Einbindung Dritter, UR 2023, 344

Vorsteuerabzug

BMF v. 13.3.2023 - III C 2 - S 7500/22/10005 :005, Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine, UR 2023, 344

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom