BMF-Schreiben

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024

Mit BMF-Schreiben v. 25.10.2022 hat die Finanzverwaltung mit Anwendungsregelungen auf die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 reagiert.

BMF-Schreiben v. 25.10.2022 - III C 2 - S 7030/22/10016 :005, DOK 2022/1014041

UStG § 12

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl I 2022, 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Das BMF-Schreiben v. 25.10.2022 beschäftigt sich im Einzelnen mit den Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung, den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze sowie mit bestimmten Vereinfachungsregelungen.

Die Regelungen des BMF-Schreibens gelten für die Wiederanwendung des Regelsteuersatzes von 19 Prozent zum 1. April 2024 entsprechend.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.10.2022 15:19
Quelle: BMF online

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