Heft 20 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 20, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Heidner, Hans-Hermann, Buch- und Belegnachweis als Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen, UR 2015, 773-777

Die Voraussetzungen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) müssen gem. § 6a Abs. 3 UStG nachgewiesen werden. Wie der Unternehmer diesen Nachweis zu führen hat, kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMF in §§ 17a ff. UStDV Gebrauch gemacht. Der Nachweis ist in den in diesen Vorschriften im Einzelnen genannten Voraussetzungen beleg- und buchmäßig zu führen. Vor diesem Hintergrund hat der BFH im Urteil V R 14/14 (BFH, Urt. v. 19.3.2015 – V R 14/14, UR 2015, 719) entschieden, dass der Unternehmer grundsätzlich nicht berechtigt ist, den ihm obliegenden Nachweis der materiellen Anforderungen in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen zu führen. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht, und zwar weder von Amts wegen noch auf Antrag. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen. Diese Entscheidung, die im Schrifttum sowohl auf Zustimmung (Heuermann, DStR 2015, 1919) als auch auf Kritik (Wäger, UR 2015, 702) gestoßen ist, wendet sowohl das nationale Umsatzsteuerrecht als auch das Unionsrecht zutreffend an und ist ein Beitrag zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Die Kritik an dem Besprechungsurteil beruht im Wesentlichen auf der Annahme, dass das EuGH-Urteil Collée zur Anerkennung eines Zeugenbeweises berechtige, wenn nicht gar verpflichte. Dem bereits vielfach besprochenen Urteil Collée (EuGH, Urt. v. 27.9.2007 – Rs. C-146/05 – Collée, EuGHE 2007, I-7861 = http://curia.europa.eu, ECLI:EU:C:2007:549 = BStBl. II 2009, 78 = UR 2007, 813; Anm. Maunz, UR 2007, 818) wird deshalb im Folgenden eine erneute Betrachtung zuteil.

Praxisforum Umsatzsteuer

Allert, Sixtus / Bruck, Johannes / Axmann, Hans-Detlef, Ästhetische plastische Operationen und die Umsatzsteuer, UR 2015, 778-779

Harmonisierung in der EU

  • Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für medizinische Leistungen, UR 2015, 779-780
  • Sonderregelung für Kunstgegenstände, UR 2015, 780

Rechtsprechung

  • EuGH v. 3.9.2015 - Rs. C-463/14, Eintreten des Steuertatbestands und des Steueranspruchs bei einem Abonnementvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen – Erforderlichkeit des Nachweises der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistungen, UR 2015, 781-785
  • EuGH v. 3.9.2015 - Rs. C-526/13, Steuerfreie Treibstofflieferungen zur Versorgung von auf hoher See eingesetzten Schiffen – Lieferungen an eine im eigenen Namen handelnde Mittelsperson, UR 2015, 785-790
  • BFH v. 29.7.2015 - XI R 23/13, Zur Umsatzsteuerfreiheit der weiteren Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt, UR 2015, 790-793
  • BFH v. 22.7.2015 - V R 38/14, Anforderung an den Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, UR 2015, 793-796
  • BFH v. 22.7.2015 - V R 23/14, Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren, UR 2015, 796-802
  • BFH v. 30.6.2015 - VII R 30/14, Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei Insolvenz des Rechnungsausstellers – Erstattung der Vorsteuer im Wege eines Billigkeitserweises, UR 2015, 802-806

Verwaltungsentscheidungen

  • Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, UR 2015, 806
  • Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, UR 2015, 806-807
  • Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage, UR 2015, 807-808

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.10.2015 15:33