In der aktuellen Ausgabe UR Heft 9 (Erscheinungstermin: 05. Mai 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Diskussionsbeiträge
Farruggia-Weber, Francesco H., Krypto-Exchanges und ihre umsatzsteuerrechtliche Behandlung – Ein Gegenentwurf zu EuGH und BMF, UR 2024, 321-327
Rechtsprechung
Unternehmer, Unternehmen
BFH v. 13.3.2024 - V B 67/22, Aktiengesellschaft als Organgesellschaft, UR 2024, 328-331
Bemessungsgrundlage
EuGH v. 21.3.2024 - C-606/22, ECLI:EU:C:2024:255, Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten für den Zugang zu Dienstleistungen – Irrtum über die Höhe des Steuersatzes – Nationale Praxis, die bei Fehlen einer Rechnung die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags und die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer nicht zulässt, UR 2024, 331-335
Vorsteuerabzug
BFH v. 7.12.2023 - V R 15/21, Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage, UR 2024, 335-341
Besteuerung der Kleinunternehmer
EuGH v. 11.4.2024 - C-122/23, Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen – Nationale Regelung, wonach eine Person bei verspäteter Stellung eines Antrags auf Registrierung der Mehrwertsteuer unterliegt – Sanktionscharakter, UR 2024, 341-345
Einfuhrumsatzsteuer
BFH v. 21.11.2023 - VII R 10/21, Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung, UR 2024, 345-355
Verwaltungsentscheidungen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
FinMin. Schleswig-Holstein v. 1.3.2024 - VI 3510 - S 7107 - 001, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und anderen Registern durch Gerichte, UR 2024, 356
Besteuerungsverfahren
BMF v. 4.4.2024 - III C 3 - S 7327/22/10001 :001, Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neuauflage der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen, UR 2024, 356
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