Heft 22 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 22, Erscheinungstermin: 20. November 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Reichert, Hansjörg / Meier, Pascale Isabelle, Abwärmenutzung von Biogasanlagen – eine unentgeltliche Wertabgabe?, UR 2016, 861-867
  • Der Gesetzgeber setzt seit 2004 auf Kraft-Wärme-Kopplung bei Biogasanlagen. Die Abwärmenutzung ist seit 2012 Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen hieraus hat die Finanzverwaltung offensichtlich noch nicht zu Ende gedacht. Der UStAE lässt diese Frage offen oder ist hierzu jedenfalls nicht eindeutig. Festzuhalten ist, dass die Abwärme Netzbetreibern selbst dann nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, wenn dies in Verträgen so formuliert wird. Entgelte sind vielmehr der vom Abnehmer der elektrischen Energie bezahlte KWK-Bonus (Entgelt eines Dritten) sowie das Entgelt für die Netzbereitstellung des Netzbetreibers (Verrechnung/tauschähnlicher Umsatz).

Praxisforum Umsatzsteuer

Langer, Ronny, Italiens etwas anderer Umgang mit festen Niederlassungen bei Lieferungen, UR 2016, 867-869

Eine innergemeinschaftliche Lieferung, die nicht im Rahmen eines Reihengeschäfts getätigt wird, ist aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht normalerweise nicht besonders schwierig zu handhaben. Sie gilt als im Abgangsland steuerbar und ist in der Regel steuerfrei. Daran ändert sich eigentlich auch nichts, wenn der Lieferer im Bestimmungsland zufällig eine feste Niederlassung hat. Italien ist aber bekannt für seine besonderen Sichtweisen im Vergleich zum Rest der EU. Das eine oder andere deutsche Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Italien hat vermutlich bereits Bekanntschaft mit den italienischen Besonderheiten gemacht. Diese stehen oft nicht im Einklang mit den EU-rechtlichen Vorgaben, werden dann aber vom italienischen Fiskus umso vehementer vertreten. Eine genaue Analyse der Situation würde dabei helfen, zu verstehen, dass es eigentlich keinen Unterschied geben dürfte.

Rechtsprechung

  • BFH v. 6.7.2016 - XI R 1/15, Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig verpachtet war und vom Erwerber nur noch teilweise verpachtet wird, UR 2016, 869-873
  • EuGH v. 12.10.2016 - Rs. C-340/15, Zusammenarbeitende Gesellschaften bürgerlichen Rechts als eigenständige Unternehmen – Anwendbarkeit der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger – rückwirkender Ausschluss einer begünstigenden Regelung, UR 2016, 873-879
  • BFH v. 10.8.2016 - V R 38/15, Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen, UR 2016, 879-882
  • EuGH v. 20.10.2016 - Rs. C-24/15, Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Verbringung bei fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungsmitgliedstaats, UR 2016, 882-888
  • BFH v. 10.8.2016 - V R 45/15, Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Vertrauensschutzgründen bei Nichterbringung eines Beleg- und Buchnachweises, UR 2016, 888-890

Verwaltungsentscheidungen

  • Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge, UR 2016, 890
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Businessclubs, UR 2016, 891
  • Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG – Abgabe von Zytostatika im Rahmen ambulanter Krebstherapien; BFH, Urt. v. 24.9.2014 – V R 19/11, UR 2015, 57, UR 2016, 891-893
  • Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses; BFH, Urt. v. 23.10.2014 – V R 20/14, UR 2015, 235; BFH, Urt. v. 18.3.2015 – XI R 38/13, UR 2015, 552, UR 2016, 893
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen privater Arbeitsvermittler; Veröffentlichung des BFH, Urt. v. 29.7.2015 – XI R 35/13, UR 2015, 955, UR 2016, 894
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat September 2016, UR 2016, 894
  • Muster der Umsatzsteuererklärung 2016, UR 2016, 895
  • Muster der Umsatzsteuererklärung 2017, UR 2016, 895-896
  • Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2017, UR 2016, 896

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.12.2016 13:58