Heft 1 / 2017

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 1, Erscheinungstermin: 05. Januar 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Kemper, Martin, Die stetig wachsende Bedeutung des Unionsrechts im nationalen Umsatzsteuerrecht, UR 2017, 1-8
    Schon der Name “DVO 282/2011“ klingt wenig praxisrelevant für das deutsche Umsatzsteuerrecht, tatsächlich verbirgt sich dahinter aber bindendes Unionsrecht mit unmittelbarer Geltung im deutschen Recht, abgekürzt spricht man von der MwStDVO oder auch der MwStVO (Hierbei handelt es sich um keine amtliche Abkürzung; der UStAE verwendet “MwStVO“, ansonsten wird zumeist von der “MwStDVO“ oder auch “MwSt-DVO“ gesprochen. Alles erscheint jedenfalls weniger sperrig als “DVO 282/2011“). Die hier zum 1.1.2017 neu in Kraft tretenden Regelungen bei sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken sowie die schon etwas länger geltenden Vorgaben zu digitalen Leistungen und zum Vertrauensschutz bei sonstigen grenzüberschreitenden Leistungen rechtfertigen einen Blick auf diese Vorschriften sowie auf die Zusammenhänge zum deutschen Umsatzsteuergesetz und den (umfangreichen) Verwaltungsanweisen im UStAE.

 

  • Müller, Markus, § 2b UStG – BMF-Schreiben klärt für juristische Personen des öffentlichen Rechts bestehende Unklarheiten (nicht), UR 2017, 8-17
    Die Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) mit Umsatzsteuer ist seit Jahren höchst umstritten und sorgt bei den Betroffenen für große Unsicherheit. Mit 2b UStG möchte der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand auf ein unionsrechtlich haltbares Gerüst stellen. Im Grundsatz werden jPöR nicht unternehmerisch tätig, wenn sie öffentliche Gewalt ausüben und es dabei nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommt. Dies entspricht Art. 13 MwStSystRL. Der Verweis auf das Körperschaftsteuerrecht ist mit ersatzloser Streichung des § 2 Abs. 3 UStG a.F. entfallen. In den Absätzen 2 und 3 des neuen § 2b UStG definiert der Gesetzgeber eigenständig Sachverhalte, in denen keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Dabei wird eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen verwendet. Diese sollen mithilfe des umfangreichen BMF-Schreibens vom 16.12.2016 klargestellt werden.In diesem Beitrag wird die Neuregelung des § 2b UStG vorgestellt, analysiert und auf ihre Geeignetheit hin überprüft, die bestehenden Defizite zu korrigieren. Ein Fokus wird dabei auf die Aussagen des BMF zu den unbestimmten Rechtsbegriffen gelegt.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Widmann, Werner, Über Rechnungen nach den EuGH-Urteilen in den Rs. Senatex und Barlis, UR 2017, 18-24
    Die Rechnung ist im Mehrwertsteuersystem der Hebel zur Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts. Der EuGH hat jetzt (erneut) entschieden, dass unvollständige oder unzutreffende Rechnungen mit Rückwirkung berichtigt werden können. Erstmals sagt er jetzt, dass der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht materielle, sondern nur formelle Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist. Das führt zu einer Reihe neuer und alter Fragen, die sich aber anhand der Rechtsprechung des EuGH systematisch überzeugend klären lassen. Die Rückwirkung der Berichtigung entzieht in den meisten Fällen der bisher angewandten Vollverzinsung gem. § 233a AO die Grundlage. Der deutsche Gesetzgeber sollte die Urteile des EuGH vom 15.9.2016 deshalb zum Anlass nehmen, die Umsatzsteuer aus den Regeln zur Vollverzinsung gem. § 233a AO generell auszunehmen.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 8.12.2016 - Rs. C-453/15, Treibhausgasemissionszertifikate als “andere Rechte“ i.S.d. Art. 56 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, UR 2017, 24-28
  • EuGH v. 8.12.2016 - Rs. C-208/15, Gewährung eines Darlehens für den Einkauf von Agrargütern bei integrierter landwirtschaftlicher Zusammenarbeit als einheitliche komplexe Leistung, UR 2017, 28-31
  • BFH v. 10.8.2016 - V R 11/15, Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen – Frist für die Einlegung der Revision bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung, UR 2017, 31-34

Verwaltungsentscheidungen

  • Vorsteuerberichtigung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, UR 2017, 35-38
  • Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes; Konsequenzen des BFH-Urteils vom 24.6.2015 – I R 13/13, UR 2017, 38
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2017, UR 2017, 38
  • Unverbindliche Zolltarifauskünfte für Umsatzsteuerzwecke, UR 2017, 39-40
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat November 2016, UR 2017, 40

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.01.2017 11:57