Heft 2 / 2017

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 2, Erscheinungstermin: 20. Januar 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Wäger, Christoph, Das Zeitalter der Absichtsbesteuerung beim Vorsteuerabzug, UR 2017, 41-48
    Während es früher für den Vorsteuerabzug ausschließlich auf objektive Merkmale ankam, wird er heute zunehmend aus Gründen des Unionsrechts durch subjektive Kriterien geprägt. Der folgende Beitrag untersucht und systematisiert die sich hieraus ergebenden Folgen.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Liebgott, Wendelin, Innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland – aus dem Inland?, UR 2017, 49-59
    Wer mit wachen Sinnen übers Land fährt, dem können die zahlreichen Lieferwagen und Baustellenfahrzeuge mit französischen oder lëtzebuergeschen Aufschriften und den entsprechenden Zulassungen nicht entgehen. Für Bauleistende und Handwerker ist es heute eine Selbstverständlichkeit, auch im Nachbarland tätig zu werden. Selbst kleine Handwerksbetriebe sind nicht nur im eigenen Land, sondern auch in ein oder zwei Nachbarländern umsatzsteuerlich erfasst.Ausländische Unternehmer, die in Luxemburg grundstücksbezogene Leistungen erbringen wollen, müssen sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen und mit Luxemburger Umsatzsteuer fakturieren. Luxemburg hat das Reverse-Charge-Verfahren nur unwesentlich weiter als für den nach Art. 196 MwStSystRL vorgeschriebenen Mindestbereich umgesetzt. Frankreich dagegen macht es umsatzsteuerlich für ausländische Unternehmer leicht, im Land tätig zu werden, jedenfalls soweit sie an Unternehmer leisten (in anderen Rechtsgebieten, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht, hat Frankreich dagegen eine veritable Maginot-Linie aus Bürokratie errichtet). Denn das Reverse-Charge-Verfahren (französisch: “autoliquidation“) findet in sehr weitgehender Umsetzung des Art. 194 MwStSystRL immer dann Anwendung, wenn der leistende Unternehmer nicht im Land ansässig, der Leistungsempfänger aber mindestens in Frankreich für umsatzsteuerrechtliche Zwecke erfasst ist.Welche Aufmerksamkeit die grenzüberschreitende Tätigkeit von den Unternehmern und ihren Beratern verlangt und zu welchen Verwicklungen schon kleine Unachtsamkeiten führen können, soll der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 20.10.2016 - V R 26/15, Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung, UR 2017, 60-66
  • BFH v. 21.9.2016 - V R 29/15, EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen, UR 2017, 66-72
  • BFH v. 21.9.2016 - XI R 44/14, EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockheizkraftwerk, UR 2017, 72-77

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand; Anwendungsfragen des § 2b UStG, UR 2017, 78-84

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 16.01.2017 14:15